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Preise und Entgeltordnung

Die Nutzungsentgelte für die Räumlichkeiten der Lindenhalle sind in einer Benutzungs- und Entgeltordnung geregelt.

Zur einfacheren Übersicht finden Sie hier die Entgelte in einer tabellarischen Auflistung:

Abgebildet ist eine Tabelle, in der in mehren Spalten und Zeilen die Entgelte der Räumlichkeiten in der Lindenhalle aufgelistet sind.
Grundentgelte Räume in der Lindenhalle

Raumübersicht der Lindenhalle

Zu sehen ist eine Übersicht der Lindenhalle aus der Vogelpersprektive, auf der die einzelnen Räumlichkeiten zu erkennen und betitelt sind. © Stadt Wolfenbüttel
Raumübersicht der Lindenhalle


Informationen zu den genannten Entgelten

  • Die Entgelte legen eine Veranstaltungsdauer von maximal vier Stunden zugrunde. Jede weitere angefangene Nutzungsstunde wird mit zehn Prozent vom jeweiligen Grundentgelt berechnet.
  • Bei mehrtägigen Veranstaltungen kann ein Mehrtagesrabatt in Höhe von 15 Prozent auf die Entgelte für die Raumnutzung gewährt werden.
  • Für Aufbau-, Abbau-, beziehungsweise Probentage werden 50 Prozent auf die Nutzungsüberlassung der jeweilien Räume gewährt. Die Nutzungszeit ist dann auf maximal acht Stunden je Tag begrenzt.
  • Weitere Rabatte, zum Beispiel für Vereine und gemeinnützige Organisationen, können nach dem Entgelttarif und der Rabattrichtlinie für die Lindenhalle Wolfenbüttel gewährt werden.

In den oben genannten Grundentgelten sind folgende Leistungen enthalten:

  • Allgemeine Beleuchtung, Heizung, Lüftung
  • Stromverbrauch (außer bei Messen, Ausstellungen und Märkten)
  • Grundreinigung nach der Veranstaltung
  • Nutzung der Toilettenanlagen
  • Betreuung der Veranstaltung durch einen Haustechniker
  • Auf- und Abbauzeit von maximal sechs Stunden am Veranstaltungstag

Detailliertere Informationen entnehmen Sie bitte der aktuellen Benutzungs- und Entgeltordnung für die Lindenhalle Wolfenbüttel:

Neue Nutzungsbestimmungen und Entgelttarif Lindenhalle ab 1. Januar 2023

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